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Die Entwicklung der PKV-Beiträge

Die Gründe für höhere Versicherungsbeiträge sind vielseitig. Neben den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und den aktuell geringen Kapitalmarktzinsen sind Beitragserhöhungen oftmals von den Versicherungsgesellschaften „hausgemacht“. 

Im Wettbewerb um neue Kunden legen die Versicherungsgesellschaften regelmäßig neue Tarife auf. Bestandskunden, also diejenigen, die bereits seit mehreren Jahren bzw. Jahrzehnten versichert sind, sind durch das zwangsläufig ansteigende Alter und eine damit verbundene erhöhte Leistungsinanspruchnahme signifikant kostensteigernd für Versicherungsgesellschaften. In der Folge werden ältere Bestandstarife durch die höheren Leistungsausgaben im Tarif kontinuierlich weiter angehoben und sind damit oftmals deutlich teurer, als die vergleichbaren neuen/ jungen Tarife der selbigen Versicherungsgesellschaft.

Tatsächlich haben einzelne Versicherungsgesellschaften im Laufe von Jahrzehnten bis zu 300 unterschiedlichste Tarife entwickelt. In der Folge sind bereits heute vier von fünf Verträgen von Bestandskunden zu teuer!

Ein Problem für den privat Krankenversicherten – dem man jedoch mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung entgegenwirken kann.

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Die Rechtslage

Bereits 1994 hat der Gesetzgeber das Problem der stetig ansteigenden Versicherungsbeiträge für privat krankenversicherte Personen erkannt und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den §178 f (heute §204 VVG) verabschiedet. Durch diesen hat jede privat krankenversicherte Person einen Rechtsanspruch, innerhalb der Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln und die bisherigen Rechte (u.a. Beibehaltung der angesammelten Altersrückstellung) zu wahren.

Die Versicherungsgesellschaften haben jedoch wenig Interesse, Ihren bestehenden privaten Krankenversicherungstarif zu optimieren, denn dies bedeutet für den Versicherer einen Verlust von Beitragseinnahmen.

Der Versicherer ist gesetzlich nur verpflichtet, auf eine aktive und konkrete Tarifumstellungsanfrage (inkl. einer konkreten namentlichen Tarifbezeichnung) Ihrerseits zu reagieren. Zudem verpflichtet das Gesetz den Versicherer, im Rahmen einer Beitragserhöhung jedem Kunden ab dem Alter von 60 Jahren vier Alternativtarife vorzuschlagen. Diese reduzieren aber in der Regel den bisher versicherten Leistungsumfang und führen auch nicht zwangsläufig zu einer Beitragsreduktion!

Ein weiteres Problem: Wenn Sie einen klassischen Vermittler oder Versicherungsmakler zur Optimierung hinzuziehen, müssen Sie bedenken, dass diese nur über Beitragserhöhungen und nicht durch Beitragsreduktionen Geld verdienen können.

Suchen Sie individuelle Antworten?

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten – und lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihre Krankenversicherung finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

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Gehaltfortzahlung & Krankenversicherung

Relevanz für GKV- und PKV-Versicherte Mitarbeitende

In Deutschland ist die gesetzliche Gehaltfortzahlung im Krankheitsfall für maximal 6 Wochen verpflichtend. Danach greift bei gesetzlich krankenversicherten (GKV) Mitarbeitenden das Krankengeld, welches mit teils erheblichen Einkommensverlusten verbunden ist. Privat krankenversicherte (PKV) Mitarbeitende müssen eigenständig über eine Krankentagegeldversicherung vorsorgen, da sie kein gesetzliches Krankengeld erhalten.

Viele Arbeitgeber – besonders tarifgebundene oder solche mit freiwilligen Zusatzleistungen – bezuschussen über die gesetzlichen 6 Wochen hinaus das Einkommen erkrankter Mitarbeitender. Diese erweiterten Lohnfortzahlungen werden jedoch häufig nicht in der Krankentagegeldversicherung von PKV-Versicherten berücksichtigt. Das führt zu:

  • Überversicherung, da das Krankentagegeld zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss das Nettoeinkommen übersteigt (Verstoß gegen das Bereicherungsverbot nach § 200 VVG)
  • Zu hohen Versicherungsprämien für Mitarbeitende
  • Unnötig hohen Arbeitgeberzuschüssen zur privaten Krankenversicherung
 

Empfehlungen für Arbeitgeber

  • Regelmäßige Information privatversicherter Mitarbeitender über die tatsächliche Dauer der Lohnfortzahlung
  • Anpassungshinweise bei Verlängerung durch Betriebszugehörigkeit
  • Externe Unterstützung durch unabhängige Dienstleister zur Entlastung der HR-Abteilung und Optimierung der Versicherungsstruktur

Ihr Nutzen

  • Kostensenkung durch Reduzierung unnötiger Zuschüsse
  • Absicherung der Mitarbeitenden auf dem richtigen Niveau
  • Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung